Brandschutzdienststelle
Letzte Meldung
03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses
Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:
- PDF-Datei: (136 kB)
03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses
Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:
- PDF-Datei: (61 kB)
27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).
Überblick
Die Brandschutzdienststelle - organisatorisch der Bauaufsicht zugeordnet - führt die Brandverhütungsschauen im gesetzlich vorgegebenen Umfang durch.
Sie berät freundlich und kompetent unter Berücksichtigung der besonderen Situationen des Gebäudes und trifft Vorsorgen zur Verhinderung von Schadensfällen durch Rauch und Feuer.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Durchführung von Brandverhütungsschauen,
- Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Sonderbauten,
- Beratung von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen, Fachplaner*innen sowie Prüfsachverständigen für Brandschutz,
- Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen sowie
- Beratung der öffentlichen Feuerwehren in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.
Wichtige Informationen und Kontakt
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Bürger*innen-Service
Ansprechpartner*innen